folgeseite

Rechnungstellung

Rechnungsempfänger/-adresse: Auf der Rechnung ist stets die Bewohnerin resp. der Bewohner als Empfänger aufgeführt und gilt somit auch als Taxschuldner. Die Zustellung erfolgt meist an Angehörige oder Beistände, welche als Stellvertretung die finanzielle Vollmacht innehaben.

Mit dem Hinweis Kostenübernahme durch andere Zahler werden auf der Monatsrechnung die Teilkostenträger erwähnt, welche von uns eine separate Rechnung erhalten:

Die Krankenkassenbeteiligung an den Pflegekosten pro Bewohner rechnen wir mit dem sogenannten „tiers payant“-Modell direkt mit der betreffenden Krankenkasse ab.

Die Abrechnung der Inkontinenzmaterialien und der Wundauflagen erfolgt, gemäss der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), direkt durch unseren Lieferanten, die Firma IVF Hartmann AG, mit den Krankenkassen.

Für den Einwohnergemeinde-Pflegebeitrag fungiert im Kanton Solothurn das Gesundheitsamt als sogenannte „Clearingstelle“. Diese Clearingstelle bezahlt uns zuerst den Anteil an die Heimrechnung und rechnet dann die Kosten mit der letzten Wohngemeinde ab. Sie rechnet über den Lastenausgleich ab, d. h. jede Gemeinde beteiligt sich mit einem Pro-Kopf-Beitrag an den Pflegekosten.
Für ausserkantonale Bewohnerinnen und Bewohner wird nach den Richtlinien der betreffenden Einwohnergemeinde vorgegangen.

Verrechnungsperiode: Die Erfahrung hat gezeigt, dass beim ersten Erhalt einer Rechnung die Zeile "Periode von… bis…" etwas verwirrend sein kann. Gerne erläutern wir Ihnen, wie die zeitliche Zuordnung der Leistungen zu verstehen ist: 

Die Hotelleriekosten werden wie ein Mietzins zum Voraus in Rechnung gestellt. Zum Beispiel werden in der im Rechnungstitel aufgeführten Periode 01.01. bis 31.01. die Hotelleriekosten vom Februar in Rechnung gestellt. 

Periode von … bis … = Verrechnungsperiode,
das heisst alle Pflegeleistungen, die in dieser Zeit erbracht worden sind: 

  • Patientenbeteiligung
  • Pflegetaxe Krankenkasse
  • Pflegekosten-Beitrag Einwohnergemeinde / MiGeL-Kosten

Die Zusatzleistungen wie Coiffeuse, Fusspflege, Begleitservice, usw. werden fortlaufend erfasst und können in verschiedenen Monaten angefallen sein.

Zahlungsfrist: Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum. Bei Problemen wie verzögerte EL-Leistung, Hausverkauf usw. kommen Sie bitte aktiv auf uns zu. Nach Möglichkeit unterstützen wir Sie.