Als höchste und letzte Instanz innerhalb der Bürgergemeinde amtet die Bürgerversammlung, das heisst die Versammlung der Stimmberechtigten (ortsansässige Bürgerinnen und Bürger). Ihr steht insbesondere die nicht übertragbare Befugnis zu, über Geschäfte zu beschliessen, deren Auswirkungen jährlich einmalig CHF 100'000 oder jährlich wiederkehrend CHF 20'000 übersteigen. Ausserdem beschliesst sie über die Jahresrechnung und den Voranschlag und sichert das Bürgerrecht von Solothurn zu.
Die ordentlichen Bürgerversammlungen finden jeweils im Juni und Dezember statt.
Bürgerversammlungen (BV) 2025:
ausserordentliche BV:
neues Datum:
Montag, 28. April 2025 (St. Katharinen)
ordentlichen BV:
Montag, 30. Juni 2025 (Jahresrechhnung 2024), vorausgehend findet die Neubürgerfeier aus der Einbürgerungsaktion statt.
Montag, 15. Dezember 2025 (Budget 2026)