folgeseite

Einbürgerungen

Personen, die seit mindestens zwei Jahren in Solothurn Wohnsitz haben, können bei der Bürgergemeinde Solothurn ein Gesuch um Einbürgerung stellen, sofern die eidgenössischen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei einem ersten Vorstellungsgespräch auf der Bürgerkanzlei geben wir interessierten ausländischen Staatsangehörigen gerne die Gesuchsunterlagen ab und erklären das weitere Vorgehen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin bei der Bürgerschreiberin Anita Hohl (032 622 62 21).

Bei diesem Gespräch müssen die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sowie der Sprachnachweis (mind. A2 schriftlich und B1 mündlich) vorgewiesen werden. Näheres zum Sprachnachweis, dem Neubürgerkurs und dem Einbürgerungsverfahren lesen Sie hier:

Einbürgerungs-Informationen für ausländische Staatsangehörige

 
Schweizerinnen und Schweizer, welche sich für die Einbürgerung in Solothurn interessieren, können das Gesuchsformular telefonisch bei der Bürgerschreiberin Anita Hohl (032 622 62 21) anfordern.

Formelle Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Solothurn wohnhaft sind. Neben einem Anmeldeformular müssen verschiedene weitere Unterlagen dem Gesuch beigelegt werden.

Einbürgerungs-Informationen für Schweizerinnen und Schweizer (40 KB)

 

Erleichterte Einbürgerung:
Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Wer eng mit der Schweiz verbunden ist, kann die erleichterte Einbürgerung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung selbst bei Wohnsitz im Ausland beantragen. Bedingung in diesen Fällen ist allerdings, dass die Ehe mit einer Schweizerin oder einem Schweizer seit mindestens sechs Jahren besteht.

Weiter können ab 15. Februar 2018 Personen der dritten Generation ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.
Für die erleichterte Einbürgerung gelten im Grundsatz die gleichen Einbürgerungsvoraussetzungen wie im ordentlichen Verfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Staatssekretariat für Migration (SEM) unter diesem Link.

 

Gesetzgebung Bürgerrecht:


Eidgen. Bürgerrechtsgesetz

Kantonales Bürgerrechtsgesetz

Kantonale Bürgerrechtsverordnung

Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Solothurn (46.3 KB)