folgeseite

Selbstbestimmung

Wie Sie den Tag verbringen, entscheiden Sie weitmöglichst selbst!

Auszug aus den Grundlagen für verantwortliches Handeln:
"... Das Recht auf Selbstbestimmung ist daher unbedingt zu beachten und einzuhalten. Der Wille der jeweiligen Bewohnerin / des jeweiligen Bewohners ist ernst zu nehmen und zu respektieren ..."

Lesen Sie mehr darüber:

Wir erachten das Recht auf Selbstbestimmung in unserer Institution als höchstes Gut. Konsequenterweise gilt dies auch beim eigenen Wunsch, mithilfe einer Sterbehilfsorganisation sein Leben beenden zu dürfen. Hier finden Sie die Regelung zur aktiven Sterbehilfe, die für alle Alters- und Pflegeheime im Kanton Solothurn gilt: